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Dürfen Azubis in Kurzarbeit gehen? Unter welchen Voraussetzungen darf die Ausbildungszeit verlängert werden? Wie kann der automatische Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Bestehen der Abschlussprüfung vermieden werden? Wann muss der auszubildende Betrieb die Kosten für die Fahrten zur Berufsschule sowie für die Schulbücher übernehmen? Solche Fragen erfordern rechtskonforme Antworten. Ausbilder sind gemäß § 2 AEVO gesetzlich dazu verpflichtet, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung zu kontrollieren. Das bedeutet, dass sie Änderungen in der jeweils aktuellen Rechtsprechung beachten und umsetzen müssen.
Das aktuelle Berufsbildungsrecht 2010 stellt der Anbieter Forum Verlag Herkert GmbH in einem eintägigen Seminar vor. Dieses findet am Mittwoch, dem 19. Mai 2010 in Frankfurt/Main statt. Weitere Informationen wie die Seminarthemen und das Anmeldeformular finden Sie unter www.forum-verlag.com.
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